Ferien in Gehrden - Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung
Die betreibende Kommune ist bemüht, seine Ferienspiele-Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der der Verordnung BITVNRW vom 18. Juni 2019.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts FEONA Ferienspiele. Die Barrierefreiheitserklärung gilt nicht für die Angobote externer Webauftritte für die Zahlungsabwicklung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Verordnung BITVNRW vom 18. Juni 2019 vereinbar.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
- Ferienbetreuung ist derzeit nicht barrierefrei
- Wunschliste ist nicht vollständig barrierefrei (Ampelsystem und Symbolik für Teilnahmeoptionen sind für sehbeeinträchtigte Personen über die Bezeichnungen erfassbar)
- Dokumente im Downloadbereich sind nicht vollständig barrierefrei
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
- Umsetzung der Ferienbetreuung für den barrierefreien Zugang
- Verbesserungen der Barrierefreiheit im Buchungsprozess
- Umsetzung von zusatzlichen Anpassungen der Webseite für sehbeeinträchtigte Personen
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.05.2021 erstellt beziehungsweise überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von Ferien in Gehrden aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular oder die nachfolgenden Kontaktdaten: